Welcher Bioabfall darf wirklich in die Biotonne?

Welcher Bioabfall darf wirklich in die Biotonne?Bild: Helene Souza, pixelio.de

Die Ente hat umwerfend lecker geschmeckt. Der Entenbraten war gefüllt mit Apfel und Beifuß. Im Bräter köchelten noch Zwiebeln und Knoblauch mit. Dazu gab es Kartoffelspitzen und Möhren-Fenchelgemüse. Doch wohin gehören nach dem herrlichen Mahl die Gemüseschalen und die übrig gebliebenen Essensreste?

Also, was gehört denn nun rein in die Biotonne und warum? Dürfen gekochte Essensreste samt Knochen ebenso wie die Gemüseschalen in der Biotonne entsorgt werden?

Welche Abfälle genau in Ihre Biotonne dürfen, beantwortet die Abfallsatzungen Ihrer Kommune. Im Klartext bedeutet das, es gibt keine einheitliche bundesweite Regelung.

Um zu erfahren, welcher Bioabfall in Ihrer Kommune in die Tonne darf, schauen Sie am besten in unsere Sortierhilfe. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und den Bioabfall, den Sie entsorgen möchten. Dann erhalten Sie schnell eine Antwort ob dieser Artikel in die Biotonne gehört oder nicht.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat eine unverbindliche Liste von Bioabfällen veröffentlicht, die als grobe Richtlinie auch schon weiter hilft:

dazu gehören Gartenabfälle wie:

  • Hecken- und Strauchschnitt
  • Baumschnitt, Baumrinde, Baumzweige, Reisig
  • Rasenschnitt
  • Laub, Nadeln
  • Abraum von Beeten
  • Blumenerde
  • verwelkte Blumen
  • Stauden, Pflanzen, Pflanzenteile
  • Unkraut, Wildkraut
  • Moos
  • Topf- und Schnittblumen
  • Balkonpflanzen
  • eingegangene Zimmerpflanzen

 Küchenabfälle wie:

  • Gemüsereste, Gemüseabfälle (z.B. Kartoffelschalen)
  • Salatreste, Salatabfälle
  • Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
  • Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
  • Teebeutel, Teereste
  • Knochen (haushaltsübliche Mengen)
  • Käsereste ohne Rinde außer Naturrinde
  • Milchproduktreste (keine Milch)
  • Eierschalen
  • Nussschalen

restlicher Bioabfall:

  • Federn
  • Haare
  • Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)

Was gehört auf keinen Fall in die Biotonne?

Auf keinen Fall werfen Sie irgendwelche Störstoffe wie: Verpackungsreste, Glasscherben, Küchenfolie, Steine, Blumentöpfe und Plastiksäcke aus dem Garten in die Biotonne.
Warum? Je höher der Anteil an Störstoffen, die nicht verrotten, im Ausgangsmaterial sind, desto schlechter ist die Qualität des späteren Kompostes.

Denn der Kompost, der aus sortenreinen Bioabfall entsteht, ist ein wertvoller Naturstoff. Er wird zur Bodenverbesserung und -Düngung eingesetzt. Aufgrund seiner grobkrümeligen Struktur sorgt er für einen ausgeglichenen Luft-, Wasser- und Nährstoffgehalt im Boden. Dies bewirkt ein gesundes Pflanzenwachstum.

Und wie sieht es mit den Knochen unseres Entenbratens aus?

Da gibt es in den Kommunen unterschiedliche Regelungen. Wohnen Sie in Köln, können Sie die Knochen beruhigt in die Biotonne werfen. Haben Sie den Entenbraten in Düsseldorf verzehrt, müssen Sie die Knochen in den Restmüll werfen. Also schauen Sie am besten in unsere Abfalldatenbank.

Gehört Kleintierstreu in die Biotonne?

Wenn Kleintierstreu von der kommunalen Entsorgung in der Biotonne ausgenommen wird, hat das unterschiedliche Gründe. Dabei stehen hygienische Bedenken bei der Annahme von Katzenkloinhalten im Vordergrund. Laut Anhang 1 der Bioabfallverordnung des BMU sind Tierfäkalien grundsätzlich für die Herstellung von Komposten geeignet. Doch es sollte sich um unbehandelte Sägespäne handeln. Unter diesen Bedingungen gibt es auch aus Sicht des Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. keine Bedenken.

Tipp! Die ökologisch und ökonomisch sinnvollste Art, die Bioabfälle aus Küche und Garten zu verwerten, ist die Kompostierung im eigenen Garten. Wie Sie Kompost anlegen erfahren Sie in unserem Artikel Kompost – organischer Abfall als Gartennahrung.