Wohin damit, wenn das alte Auto Schrott ist?

Was tun, wenn das alte Auto Schrott ist?

Irgendwann kommt der Augenblick, da macht auch des Deutschen liebstes Spielzeug seinen letzten Atemzug. Wenn das Auto seine Dienste nicht mehr zur Verfügung stellen kann fließen manchmal gar Tränen. Egal aus welchem Grund irgendwann ist es an der Zeit – das alte Auto ist Schrott und muss seine letzte Reise antreten.

Das alte Auto richtig entsorgen

Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren am 1. Januar 2016 auf deutschen Straßen 45,1 Millionen PKW unterwegs. Eines davon fuhr bis vor kurzer Zeit eine gute Freundin. Doch jetzt hatte es sein Alter erreicht und sein Leben gelebt. Sie musste Abschied nehmen. Die Reparaturkosten hätten den Wert des Wagens bei weitem überstiegen. Schweren Herzens entschloss sie sich das Auto zu verschrotten. Sie liebte ihr Fahrzeug sehr und brachte es nicht über’s Herz dabei zu sein, als der  Schrott-Verwerter kam um es abzuholen. Auch wenn ich diese Liebe nicht so ganz nachvollziehen konnte, tröstete ich sie mit dem Argument, das 85 bis 95%  ihres alten Wagens stofflich verwertet und wiederverwendet werden.

Die Altfahrzeugverordnung macht es möglich. Egal wie alt, jeder kann sein Auto kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben. Die  Automobilindustrie, hat sich europaweit verpflichtet, alle alten, von ihnen hergestellten Fahrzeuge* kostenfrei zurückzunehmen. Die Hersteller müssen sicherstellen, dass ein Fahrzeughalter eine Rücknahmestelle für Altautos in einer maximalen Entfernung von 50 Kilometer erreichen kann. Um dem flächendeckend nachzukommen, sind Kooperationsverträge mit vielen deutschen Autoverwertern abgeschlossen worden. Denn der alte Schatz darf nicht jedem anvertraut werden. Nur anerkannte Annahme- und Rücknahmestellen oder zertifizierte Schrott-Verwerter sind berechtigt, das alte Auto fachgerecht der Wiederverwertung zu zuführen.

So geht es praktisch, sach- und umweltgerecht

Es kann teuer für Sie werden, wenn Sie das alte Auto nicht ordnungsgemäß abmelden und entsorgen. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann gegen Sie eingeleitet und ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR verhängt werden.

  • Wenn Ihr Schätzchen ein Getriebe- oder Motorschaden hat oder durch einen Unfall stark beschädigt ist, besteht manchmal trotzdem die Option eines reguläre Verkaufs. Manche Käufer sind super Reperateure. Schließen Sie unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag ab, weil es ja  kein Verkauf zur Verschrottung ist. Da es sich hier um den offiziellen Verkauf eines Gebrauchtwagens handelt, ist der nächste Fahrzeughalter für den endgültigen Verwertungsnachweis verantwortlich.
  • Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, das ein Verwerter für Ihr altes Auto noch ein paar Euro zahlt. Hier lassen Sie sich unbedingt den Nachweis über die umweltgerechte Entsorgung ausstellen. Neben Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief müssen sie diesen Verwertungsnachweis bei der Abmeldung des Fahrzeugs unbedingt vorlegen. Sonst kann es teuer werden.
  • Am einfachsten ist es, das alte Auto kostenlos durch einen zertifizierten Betrieb abholen zu lassen. Das spart Zeit und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Der Verwerter übernimmt auch die Abmeldung. So können Sie sich darauf verlassen, dass alles ordnungsgemäß und umweltgerecht entsorgt wird.

Bei der GESA, der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge der Bundesländer finden Sie Rücknahmestellen in Ihrer Nähe.

Vor dem Neukauf eines Autos

Bevor Sie sich ein neues Auto kaufen (egal ob gebraucht oder neu), gehen Sie noch einmal in sich. Überlegen Sie ob nicht Car-sharing eine Möglichkeit für Sie wäre. Das schont die Umwelt und Ihr Portemonnaie. Ich erinnere mich gern an die Zeit, als ich in der WG lebte und wir uns zu viert ein Auto teilten. Es muss nicht das klassische Car-Sharing sein, vielleicht gibt es diese Möglichkeit mit Nachbarn oder in der Familie? Denn allzu oft geht es mehr um das Gefühl der Freiheit jederzeit ein Gefährt zur Verfügung zu haben, als darum das Auto wirklich als Nutzfahrzeug zu gebrauchen.

* Pkw mit höchsten 8 Sitzplätzen, Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge (keine dreirädrigen Kräder)