Erinnern Sie sich noch als es vor 6 Jahren hieß, die Glühbirne wird verboten? Energiesparlampen sind nun das Mittel der Wahl. Das Glühlampenverbot ist Teil der Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union. Diese Richtlinie legt fest, wie umweltwirksam Produkte, die Energie verbrauchen, gestaltet sein müssen. Dazu gehören auch Leuchtmittel.
Dabei geht es um den Versuch Stromverbrauch und Kohlendioxidausstoß in der EU zu verringern. Auch wenn die Beleuchtung nur für etwa 10 Prozent des Stromverbrauchs in Haushalten verantwortlich ist, sollen durch das Verbot der Glühbirne EU-weit 15 Mio. Tonnen CO2 und 5 bis 10 Mrd. Euro an Kosten eingespart werden. Durch den Einsatz effizienter Lampen, zu denen Energiesparlampen und LEDs zählen, kann das erreicht werden.
Inhaltsverzeichnis
Aus Watt wurden Lumen
Wie viel Watt der Glühbirne entsprechen der Lumenstärke von Energiesparlampen und LED?
- 25 Watt 180 bis 200 Lumen
- 40 Watt 350 bis 400 Lumen
- 60 Watt 590 bis 700 Lumen
- 75 Watt 800 bis 900 Lumen
- 100 Watt 1.140 bis 1.400 Lumen
Die Energiesparlampe
Die Energiesparlampe oder Kompakt-Leuchtstofflampe oder auch Gasentladungslampen sind »Mini- Leuchtstoffröhren«. Sie haben die Vorteile der normalen Leuchtstofflampe (lange Lebensdauer und geringer Energieverbrauch). Handlich und leicht, wie die Glühlampe, spenden sie sofort und ohne Flackern Licht. Mit ungefähr einem Fünftel des Stroms erzeugt die Energiesparlampe die gleiche Helligkeit wie eine Glühlampe. Ihre Lebensdauer ist um ein 5 bis 15-faches höher als das der Glühlampe. Das rechtfertigt den höheren Anschaffungspreis. Wobei ich Stimmen gehört habe, die da ihre Zweifel haben.
Leuchtstofflampen eignen sich vor allem für Dauerbeleuchtungen – z.B. am Arbeitsplatz, als Lese- oder Schreibtischlampe. Weniger geeignet sind sie als Beleuchtung mit Intervallschaltung, z.B. in Hausfluren und im Treppenhaus. Häufiges Ein- und Ausschalten verringert die Lebensdauer von Energiesparlampen erheblich. Deshalb sind sie in Räumen, in denen nur sehr kurze Zeit Licht benötigt wird, z.B. in der Toilette oder im Vorratsraum nicht sehr sinnvoll.
Nebenbei, ein»ökologischen Unschuldsengel« ist eine Energiesparlampe auch nicht! Sie enthält schädliche Stoffe wie z.B. Quecksilber. Daher gehören sie nach Gebrauch, genau wie Leuchtstoffröhren in eine fachgerechten Entsorgung. Werfen Sie die Energiesparlampen weder in den normalen Hausmüll noch in den Glascontainer. Das schadet der Umwelt.
Die Leuchtdiode – LED
Leuchtdiode (LED, light emitting diode): Eine LED ist ein elektronisches Kleingerät, ein Halbleiter-Bauelement. LEDs sind klein und verursachen kaum Wärme. Sie brauchen noch weniger Strom als die Energiesparlampen. Auch ihre Lichtausbeute wird immer effizienter. Die LED-Lampen sind im Vormarsch. Sie werden immer schneller weiterentwickelt, die Produktion wird günstiger und die Lichtfarbe ist dem Licht der klassischen Glühbirnen inzwischen ziemlich ähnlich.
Auch wenn sie umweltfreundlicher als herkömmliche Energiesparlampen oder Halogenbirnen sind, ist eine umweltgerechte Entsorgung angesagt. In der Produktion von LEDs werden seltenen Erden verwandt, die erstens zum Teil giftig sind und zweitens wieder recycelt werden können. Hier gibt es einen LED-Lampen-Test.
Entsorgung von Energiesparlampen und LED
Ausgediente Gasentladungslampen und LEDs nehmen die Hersteller seit März 2006 kostenlos zurücknehmen und sorgen für das Recycling. Das hat der Gesetzgeber so bestimmt.
Darum kümmert sich die Münchner Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH. Sie wurde 2005 von verschiedenen Lichtherstellern gegründet. Deutschlandweit sammelt sie Leuchtstofflampen sowie LED-Lampen über kommunale Wertstoffhöfe, Vertrags-Sammelstellen und durch die direkte Abholung bei Großverbrauchern ein. Bei Lightcycle finden Sie die Sammelstellen in Ihrer Nähe.
Mal wieder etwas zum Nachdenken
Das Verbot der Glühbirnen bedeutet nicht, dass zwangsläufig auch Strom gespart wird, sagt Gernot Kramper vom Stern.