Warum gibt es das Duale System in Deutschland?

Duale System DeutschlandHarald Heinritz, abfallbild.de

Den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne kennen Sie. In diesem Zusammenhang haben Sie sicher vom »Dualen System« gehört. Warum das Duale System so heißt, das wissen wahrscheinlich nur die Leute, die sich professionell mit Abfall und Recycling beschäftigen.

Unter dem Motto »Was kostet die Welt« hat sich Deutschland in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, zu einer »Wegwerfgesellschaft« entwickelt. Die Verpackungsindustrie ließ ihrer Phantasie freien Lauf. Der Berg an Einweggütern wuchs. Warum? Weil es möglich war. Und anscheinend interessierte sich damals niemand dafür, welche Folgen es hat Rohstoffe zu verschwenden. Noch bis Ende der 80ziger Jahre landeten sämtliche Verpackungen von Lebensmitteln in der Restmülltonne. Sie verschwanden in den Verbrennungsanlagen oder auf Mülldeponien. Auch die Kosten dieses extremen Anwachsens an Abfallmengen stiegen enorm. Da wuchs langsam die Erkenntnis, dass es so nicht weiter gehen kann.

Schluss mit der Wegwerfgesellschaft

Die Verantwortlichen in Wirtschaft und Politik erkannten die ökonomische und ökologische Bedeutung der Wiederverwertung von Verpackungsabfällen. Da sie wertvolle Materialien wie Aluminium oder Kunststoff enthalten. Dennoch machten es die unterschiedlichen Interessen von Industrie, Bund, Städten und Gemeinden sowie Umweltschutzgruppen nicht einfach, eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten. Doch die Zeichen standen damals auf »GRÜN«. Mit den Bergen aus Müll wuchs auch in der Bevölkerung der Wunsch nach einer neuen und nachhaltigen Umweltpolitik. 1986 überarbeitet die Regierung das Abfallbeseitigungsgesetz (AbfG). Sie verpflichtet die Konsumgüterindustrie, die Verpackungsproduzenten und den Handel eine Mitverantwortung für die Wiederverwertung bzw. bedarfsgerechte Entsorgung ihrer Erzeugnisse zu übernehmen (»Verursacherprinzip«). Zusätzlich forderte das »Vorsorgeprinzip«, die Industrie auf, ihre Produkte (Konsumgüter wie auch Verpackungen) umweltverträglich herzustellen und möglichen Entsorgungsproblemen schon im Herstellungsverfahren vorzugreifen.

Mehrwegsystem ein wichtiger Schritt zur Verringerung der Abfallflut

Auf dem Weg der starken Reduzierung der Müllberge wurde 1988 die Verordnung über die Rücknahme von Getränkeverpackungen aus Kunststoff erlassen. Sie führte zum Aufbau eines auf PET-Flaschen basierenden Mehrwegsystems. Zunächst noch ohne rechtliche Verbindlichkeit legte die Bundesregierung 1990 die Ziele zur Vermeidung, Verringerung oder Verwertung von Abfällen von Verkaufsverpackungen aus Kunststoff für Nahrungs- und Genussmittel sowie Konsumgüter fest. Doch keiner stellte sich freiwillig der Mitverantwortung. So sah sich die Bundesregierung 1990 zum »ordnungspolitischen Handeln« gezwungen.

Verpackungsverordnung die erste Runde

Sie erließ die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (VerpackV). Dabei hatte die Vermeidung oberste Priorität. Wobei dies nur als Ziel formuliert und noch nicht gesetzlich festgelegt wurde. Die Hersteller sollten auf unnötiges Verpackungsmaterial verzichten. Ebenso sollten sie ihre Produkte so gestalten, dass sie möglichst mehrfach befüllt, und nicht-wiederbefüllbare Verpackungen nach ihrem Gebrauch vorrangig einer stofflichen Verwertung zugeführt werden können. Dem Verursacherprinzip folgend wurden mit der Verpackungsverordnung die Vertreiber verpflichtet, »vom Endverbraucher gebrauchte Verkaufsverpackungen in oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle zurückzunehmen«. (Bundesrat 1990b, § 6 Abs. I Satz 1, Abs. II Satz 1 VerpackV). Die Verordnung sah auch vor, der Industrie und dem Handel neben dieser unmittelbaren Rücknahme die Möglichkeit für das Duale System zu geben. Also ein Abfallwirtschaftssystem, das dual neben dem öffentlichen System besteht zu schaffen.

Das Duale System wird geboren

So gründeten Handel und Hersteller im September 1990 die Duales System Deutschland GmbH (DSD GmbH). Sie ist zuständig für das getrennte Einsammeln, den Transport, die Sortierung und die Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen in ganz Deutschland. Das führte aber zu einem starken Interessenkonflikt zwischen Industrie, Politik und Umweltschützern. Denn das vorrangige Ziel der Abfallvermeidung, schien allein durch die Gründung des DSD mit seinem »vorgegaukelten ökologischen Gütezeichen«, dem »Grünen Punkt« nicht erfüllt zu werden.
Die Kritiker bemängelten, dass Verbraucher durch den Grünen Punkt nicht wirklich ermuntert werden weniger Verpackungen zu gebrauchen. Eher das Gegenteil könnte der Fall sein. Denn durch die Trennung würden die Verbraucher nur »ihr Gewissen beruhigen und weiter bedenkenlos Einwegverpackungen konsumieren«. Außerdem befürchteten Umweltschützer, dass die privatwirtschaftlichen Träger des Dualen Abfallwirtschaftssystems, den größten Teil der Verpackungsabfälle aus Kostengründen einfach verbrennen würden. Alles ganz schön kompliziert. Aber so ist es eben wenn verschiedene Interessen aufeinander treffen und Geld eine Rolle spielt.

Inkrafttreten der Verpackungsverordnung

Nach langen Verhandlungen trat am 1. Januar 1993 die erste Verpackungsverordnung (VerpackV) in Kraft. Ihr Ziel Verpackungsabfälle vermeiden bzw. stofflich  verwerten. Sie verpflichtet alle Geschäfte Verkaufsverpackungen zurück zu nehmen. Es gab Handel und Industrie die Möglichkeit, ein privatwirtschaftliches Duales Abfallwirtschaftssystem zu schaffen. Sie haben das Recht die Abfälle an den Haushalten oder in deren Nähe abzuholen. Dieses Duale System ist ausschließlich für die Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen zuständig. Es besteht neben der öffentlichen Abfallentsorgung. Diese bleibt weiterhin bestehen. Sie entsorgt den klassischen Hausmüll sowie die von der privaten Abfallwirtschaft aussortierten bzw. nicht-verwertbaren Verpackungsabfälle. Das bedeutet die öffentliche Abfallentsorgung betreibt die Verbrennungsanlagen und Deponien.

Die Verbraucher zahlen das Duale System

Nun gab es also zwei unterschiedliche Abfallsammelsysteme. Das öffentliche System, bei dem Abholung und Verwertung der Abfälle durch öffentliche Gebühren finanziert wurden, und das privatwirtschaftliche System. Für das Duale System zahlten zur Erfassung und Sortierung der Abfälle, die Hersteller eine sogenannte »Lizenzgebühr«. Also eine finanzielle Entlastung für die Verbraucher durch die Einführung des dualen Systems? Nein. Zwar wurden und werden die Kosten über die Lizenzgebühr von den Herstellern erbracht, doch werden diese über den Handel auf die »verpackten Produkte« umgelegt. Im Klartext wurden die Produktpreise erhöht und  die Kosten an den Endverbraucher weitergegeben.

Die Endverbraucher zahlen für die Trennung, die sie in den Haushalten selbst vornehmen. Sie zahlen ebenso für den Transport, die Sortierung und die Verwertung.

Letztendlich also eine Gebühr ähnlich der zu zahlenden Müllgebühr. Allerdings bemängelten Kritiker, dass die Belastung für die Verbraucher im Verhältnis zu den wirtschaftlichen und umweltschonenden Effekten viel zu hoch war. Auch die inhaltliche Zielsetzung: die Reduzierung und Vermeidung von Verkaufsverpackungen sowie die stofflich effizenteste Verwertung wurde mit dieser ersten VerpackungsV nicht ausreichend erfüllt. So gab es mit den Jahren immer wieder Anpassungen und Änderungsverordnungen. U. a. auch, weil neue EU-Vorgaben umgesetzt werden mussten. Heute zahlt jeder Bürger durchschnittlich zwölf Euro pro Jahr für die Dualen Systeme.

Die Dualen Systeme im Wettbewerb

Eine wichtige Änderungen war 2003 die behördliche Anerkennung weiterer Dualer Systeme. Die einseitige Monopolstellung der »Dualen System Deutschland GmbH (DSD)« wurde damit aufgehoben. Mittlerweile sind 8 Dualen Systeme im Wettbewerb. Wobei zwei Duale Systeme von den einstigen zehn inzwischen aufgegeben haben. Der Preiskampf scheint hart. Ob es am Ende doch wieder nur ein Duales System geben wird?

Stand: September 2022

Verwertungsquoten von Verpackungsmaterialien

Die Verpackungsverordnung schreibt für alle Verpackungsmaterialien Verwertungsquoten vor. Die Entsorgungsunternehmen melden ihre Sammelmengen wie auch die Sortieranlagen ihre Sortiermengen an die Dualen Systeme. Mit dem sogenannten Mengenstromnachweis, belegen die dualen Systeme jährlich den Landesumweltministerien die ordnungsgemäße Erfassung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen.

Verpackungen richtig entsorgen

Bitte denken Sie daran alle Lizenzzeichen sind keine behördlichen Umweltzeichen wie zum Beispiel der »Blaue Engel«. Sie weisen nur darauf hin, das Sie den Transport, die Sortierung und die Verwertung der Verpackung mit dem Kauf bezahlt haben. Also entsorgen Sie die Verpackungen in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. (In manchen Regionen gibt es die Wertstofftonne. Hier können neben Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen auch weitere kleine Produkte aus eben diesen Stoffen entsorgt werden).
Ökologisch sinnvoller ist es natürlich soweit als möglich auf Einwegverpackung zu verzichten. Die VerpackungsV hat das allgemeine Ziel: Abfälle aus Verpackungen zu vermeiden oder zu verringern. Doch es gibt keine konkrete gesetzliche Vorgabe für die Vermeidung von Verpackungsabfällen. Wir Verbraucher können mit unserem Verhalten dennoch dazu beitragen. So viel Verpackung wie nötig, so wenig Verpackung wie möglich! Bevorzugen Sie besser Pfand- bzw. Mehrwegsysteme oder wiederbefüllbare Verpackungen. Bei unvermeidlichen Verpackungen nutzen Sie auf alle Fälle die Entsorgungsangebote der Dualen Systeme!

 

Auf dem Wertstoffblog hat Benjamin Kloiber die ausführliche Geschichte des Dualen Systems in Deutschland in zehn Folgen aufgearbeitet. Sehr spannend und ausführlich.