Vom Wertstoffgesetz zum Verpackungsgesetz

vom wertstoffgesetz zum verpackungsgesetz

Wir Deutschen trennen den Müll ausgiebig und doch landen noch immer viel zu viele Rohstoffe in Anlagen zur Müüverbrennung. Damit sind sie dem Kreislauf der Wiederverwertung endgültig entzogen. Besonders bei den Verpackungsabfällen ist noch viel Luft nach oben, bestätigen alle Fachleute. Mit dem neuen Verpackungsgesetz soll sich daran einiges ändern. Es hilft angeblich wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. 

Am Anfang stand die Idee einer flächendeckenden Wertstofftonne

»Aber hier, wie überhaupt, Kommt es anders, als man glaubt.« Wilhelm Busch

Seit Jahren diskutieren die Politiker über eine rechtliche Grundlage zu besserem Recycling. Die gemeinsame Erfassung von Verpackungen und wertstoffhaltigen Produkten aus Metallen und Kunststoffen könnte das vielleicht verhindern. Die Meinungen darüber gehen allerdings auseinander. Schon vor Jahren, in der Diskussion um das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, gab es kontroverse Positionen zur geplanten Wertstofftonne. Im Oktober 2011 zogen die Politiker ernsthaft die bundesweite Einführung einer Wertstofftonne in Betracht. Sie sollte die Gelben Tonne/den Gelben Sack ablösen. Neben Verpackungsmüll sollte sie auch alle unverpackte Kunststoffe und andere Wertstoffe aufnehmen. Doch über Pilotprojekte in einigen Städten und Kommunen wird es bei der neuen gesetzlicher Regelung nicht hinausgehen. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt. Das neue Verpackungsgesetz sieht die flächendeckende Einführung einer Wertstofftonne nicht vor. So werden sich weiterhin viele Bürger fragen müssen wohin damit?  Aus dem geplanten Wertstoffgesetz wurde ein Verpackungsgesetz.

Warum wird es keine bundesweite Wertstofftonne geben?

Egal von welcher Seite ich es betrachte, es geht hier um die »Ware Müll«. Denn inzwischen ist die Sammlung von Wertstoffe ein gutes Geschäft. Die Privatwirtschaft macht etwa eine Milliarde Umsatz pro Jahr. Und genau das macht es nicht einfach. Die privatwirtschaftlichen Dualen Systeme, die die Sammlung und Verwertung von Verpackungsmüll organisieren, die Kommunen und die privaten Entsorger, jeder möchte ein Stück vom Kuchen. Zur Erfassung des Mülls gibt es gesetzliche Regelungen. Die Verpackungsabfälle erfasst die Privatwirtschaft und die sonstigen Abfälle erfassen kommunale Entsorgungsträger. Die Wertstofftonne vermischt aber zwei getrennte Systeme. Das ist heißer Stoff zum streiten. 
Daran ist die Einführung der Wertstofftonne letztendlich gescheitert. Das neue Verpackungsgesetz  lässt den Kommunen jedoch die Möglichkeit offen die Wertstofftonne einzuführen. Wenn sie und die Dualen Systeme vor Ort sich einigen, können sie die Tonne einführen. Die Umweltschützer halten das für den größten Fehler des Gesetztes.

Was ändert sich für die Verbraucher durch das neue Gesetz?

  • Die Pfandpflicht wird ausgeweitet. Kunden müssen für mehr Getränke Pfand zahlen. Das gilt für Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure. Auch auf Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent wird Pfand erhoben.
  • Erweiterte Kennzeichnung für Mehrweg oder Einweg. Verbraucher können an den Informationen an den Regalen in den Geschäften erkennen, wo Mehrwegflaschen oder Einwegflaschen stehen. Außerdem haben sich die Getränkehersteller verpflichtet Einwegflaschen besser zu kennzeichnen. Im Logo des Deutschen Pfandsystems finden sich zusätzlich der Pfandbetrag sowie und die Worte »Einweg« und »Pfand«.
  • Ob sich etwas an den Mülltonnen ändert hängt vom Wohnort ab. Wenn sich private Unternehmen und die Kommune vor Ort für die Orange Wertstofftonne entscheiden, ändert sich natürlich etwas. Wenn nicht bleibt es bei der Gelbe Tonne oder dem Gelbe Sack.

Wie sieht es bei den Mehrweg-Flaschen aus?

Grundsätzlich sind Mehrwegsysteme umweltfreundlicher als Einwegsysteme. Und doch landen noch allzu oft Einwegflaschen im Einkaufswagen der Verbraucher. Denn der Marktanteil der Mehrwegflaschen schrumpft seit Jahren. Zuletzt lag er bei rund 45 Prozent, Tendenz sinkend. Doch um dem entgegenzuwirken entschied der Umweltausschuss wieder eine „Mehrwegquote“ festzuschreiben. Die Regierung hatte dies im Gesetz nicht vorgesehen. Der Mehrweganteil soll nun bei 75 Prozent liegen. Strafen bei Nichterfüllung sind allerdings nicht geplant. Das wird von Umweltschützern kritisiert.

Verpackungsgesetz und Verpackungsrecycling

Mit dem Gesetz soll erreicht werden, dass weniger Plastikmüll entsteht und dieser häufiger recycelt wird. Deshalb werden die Recyclingquoten der Dualen Systeme schrittweise erhöht. Werden diese Quoten nicht erreicht müssen die privaten Systeme jedoch nicht mit Sanktionen rechnen. Im Gesetzt sind nämlich keine festgeschrieben. Der Verband der kommunalen Unternehmen bringt hier deutlich Kritik an. Da nach ihren Erfahrungen die Recyclingquoten bisher leicht manipulierbar gewesen seien. Ebenso haben sie Zweifel an den 2022 zu erreichenden 63 Prozent für Kunststoff. Auch der NABU übt heftig Kritik am Verpackungsgesetz. Es gibt keine konkreten Vorgaben und keine öffentliche Kontrolle für die Lizenzentgelte des Dualen Systems. Und Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer bei der DHU stellt fest, dass es durch das Verpackungsgesetz nicht weniger Verpackungsmüll geben wird, »weil es sich in erster Linie auf das Recycling als gegeben hingenommener Abfälle konzentriert, anstatt diese zuallererst zu vermeiden

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Gegen den Widerstand der Opposition hat der Bundestag am 30. März 2017 das neue Gesetz beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Allerdings könnte er ein Vermittlungsverfahren beantragen und die Umsetzung verzögern. Doch trotz kritischer Töne rechnet niemand in den Fachkreisen mit einem Einspruch. Demnach tritt das Gesetz am 1. Januar 2019 in Kraft.

Nachtrag vom 12.05.2017: Das neue Verpackungsgesetz hat heute den Bundesrat passiert und Zustimmung gefunden. Nachdem der Bundespräsident unterzeichnet hat tritt es wie geplant am 1. Januar 2019 in Kraft.
Nachtrag vom 02.Januar 2019 – das Gesetz ist nun in Kraft.

 Weitere Infos zu Verpackungen und Kritik gibt es hier:

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